Digitale Archivierung

Das papierlose Büro bleibt ein Traum. Die Reduzierung auf das Nötigste ist ein machbares Ziel. Digitale Dokumente sind vom Gesetzgeber und den Vorgaben der Finanzbehörden auch digital zu archivieren. (Handelsgesetzbuch, § 37a, Änderung 01/2007)
Machen vor dem Hintergrund der „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) zwei getrennte Ablagesysteme in digitaler und Papierform Sinn?
aCube macht das digitale Archvieren aller Dokumente möglich.
- Für eine revisionssichere Ablage von ein- und ausgehenden Belegen
- Mit definierten Suchfunktionen, die das Auffinden erleichtern
- Mit Berechtigungskonzepten, die für die Sicherheit Ihrer Dokumente sorgen
- Mit einem speziellen Frontend oder speziellen Microsoft-Anwendungen, die ein sinnvolles Recherchieren, Lesen, Kopieren oder Versenden archivierter Dokumente möglich machen.
- Eine dezentrale Erfassung sorgt für neue Spielräume.

